Sowohl in Deutschland als auch in England und Irland gibt es für Unternehmer oder Unternehmen verschiedene Rechts- oder Gesellschaftsformen, die einen Zusammenschluss von mehreren Geschäftsleuten rechtlich ausgestalten. Die Private Company limited by Shares (LTD) ist dabei das direkte Gegenstück zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
WeiterlesenEine Limited Company ist ebenso wie die deutsche GmbH eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, was bedeutet, dass die Haftung der Inhaber - nicht etwa die Haftung der Gesellschaft selbst - beschränkt ist.
WeiterlesenDie Gründung und Aufrechterhaltung einer Limited Company setzt das Vorhandensein einer englischen bzw. Irischen Geschäftsanschrift für die Firma voraus, denn ohne inländische Anschrift ist es nicht möglich eine Gesellschaft nach englischem oder irischem Recht zu gründen.
WeiterlesenJede Firma braucht einen Namen - das ist auch in England und Irland nicht anders. Die wichtigste Voraussetzung für die Genehmigung eines Firmennamens ist, dass es noch keine eingetragene Firma mit dem gewünschten oder auch einem ähnlichen Namen gibt.
WeiterlesenDie Company Limited by Guarantee (CLG) - im deutschen Sprachraum oft auch als "Stiftungs-Limited" bezeichnet - ist eine spezielle Variante einer regulären LTD, die in England und Irland als Firmenmantel für wohltätige Zwecke verwendet wird, wobei eine Stiftungs-Limited in der Form einer 'Company Limited by Guarantee without Share Capital' über keine Aktien und auch kein Stammkapital verfügt.
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